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   BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81   

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BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81 (https://dejure.org/1981,5326)
BayObLG, Entscheidung vom 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81 (https://dejure.org/1981,5326)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Februar 1981 - BReg. 1 Z 10/81 (https://dejure.org/1981,5326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Anordnung des Vormundschaftsgerichts hinsichtlich der Bestimmung des Aufenthalts der Kinder nach dem Tod deren Mutter und eines in Saudi-Arabien lebenden Vaters; Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Erhebung einer Beschwerde gegen die vorläufige Anordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anhörung; Mündliche; Eltern; Aufenthalt; Ausland; Schwerwiegender Grund; Elternteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 50a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1981, 814
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BayObLG, 15.07.1980 - BReg. 1 Z 54/80
    Auszug aus BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81
    Solche Entscheidungen können nach § 19 Abs. 1 FGG mit der unbefristeten Beschwerde angefochten werden (BayObLGZ 1980, 202/203 m.Nachw.).

    Es ist auch nicht zu beanstanden, daß das Vormundschaftsgericht seine vorläufige Anordnung wegen besonderer Dringlichkeit und Eilbedürftigkeit ohne vorherige persönliche Anhörung des Vaters getroffen hat, obwohl in den Fällen der §§ 1666, 1666 a BGB die persönliche (mündliche) Anhörung der Eltern zwingend vorgeschrieben ist (§ 50 a Abs. 1 Satz 3 FGG; BayObLGZ 1980, 202/204 f. m.Nachw.).

    In der Sache selbst ist das Beschwerdegericht zunächst ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß das Vormundschaftsgericht in Sorgerechtssachen eine vorläufige Anordnung treffen kann, wenn zum Schütze des Kindes ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet (BayObLGZ 1976, 324/327; 1980, 202/203 f. und 215/217; OLG Hamm OLGZ 1972, 382/383; Staudinger RdNrn. 357 f., MünchKomm RdNr. 36, Palandt Anm. 7, je zu § 1666 BGB ; Keidel/Kuntze/Winkler § 19 FGG RdNr. 25, § 12 FGG RdNr. 67; Jansen § 19 FGG RdNr. 28).

    Dies gilt grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1976, 324/327 f.; 1980, 202/204).

    Der Beschluß des Vormundschaftsgericht vom 29.10.1980 über die Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ( § 1631 Abs. 1 BGB ) als eines Teils der Personensorge für die Kinder Holger und Anja und über die Bestellung eines Pflegers ( § 1909 Abs. 1 Satz 1 , § 1915 Abs. 1 , § 1791 b Abs. 2 BGB ) war mit der Bekanntmachung an den Vater bzw. das Kreisjugendamt Aschaffenburg wirksam geworden (§ 16 Abs. 1 FGG) Die Kinder waren bei den Großeltern untergebracht, bei denen sie nach dem Willen des Pflegers verbleiben sollten, so daß für das weitere Verfahren des Beschwerdegerichts keine Eilbedürftigkeit in dem Maße wie etwa für das Vormundschaftsgericht mehr bestand (BayObLGZ 1980, 202/206 und 215/221).

  • BayObLG, 15.01.1981 - BReg. 1 Z 119/80
    Auszug aus BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81
    Allein auf Grund der Tatsache, daß diese seit der Geburt in ihrem Hause gelebt haben, kann von einer engen persönlichen Beziehung zu den Kindern ausgegangen werden, die ihnen begründeten Anlaß gibt, für das persönliche Wohl ihrer Enkelkinder einzutreten (Senatsbeschluß vom 15.1.1981 - BReg. 1 Z 119/80 - KG OLGE 12, 210/211; KG OLGZ 1971, 77/80; Staudinger BGB 10./11. Aufl. § 1666 RdNr. 372; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 37, Jansen RdNrn. 27, 33, je zu § 57 FGG).

    In diesem Verlangen kann ein Sorgerechtsmißbrauch dann liegen, wenn der Umgebungswechsel zu einer ernstlichen Gefährdung der Kinder in ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung führen müßte, etwa deshalb, weil sie durch das Herausreißen aus den persönlichen und sachlichen Beziehungen ihres Lebenskreises einer inneren und äußeren Entwurzelung anheim gegeben würden (BGHZ 40, 1/11 = FamRZ 1963, 560/563; Senatsbeschluß vom 15.1.1931 - 1 Z 119/80 - OLG Frankfurt FamRZ 1980, 826/827 m.Nachw.; MünchKomm a.a.O.; vgl. Palandt § 1632 BGB Anm. 3 b dd).

  • BayObLG, 21.12.1976 - BReg. 1 Z 159/76

    Ruhen der elterlichen Gewalt; Entziehung der elterlichen Gewalt; Übermäßige

    Auszug aus BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81
    In der Sache selbst ist das Beschwerdegericht zunächst ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß das Vormundschaftsgericht in Sorgerechtssachen eine vorläufige Anordnung treffen kann, wenn zum Schütze des Kindes ein dringendes Bedürfnis für ein unverzügliches Einschreiten besteht, das ein Abwarten bis zur endgültigen Entscheidung nicht gestattet (BayObLGZ 1976, 324/327; 1980, 202/203 f. und 215/217; OLG Hamm OLGZ 1972, 382/383; Staudinger RdNrn. 357 f., MünchKomm RdNr. 36, Palandt Anm. 7, je zu § 1666 BGB ; Keidel/Kuntze/Winkler § 19 FGG RdNr. 25, § 12 FGG RdNr. 67; Jansen § 19 FGG RdNr. 28).

    Dies gilt grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren (BayObLGZ 1976, 324/327 f.; 1980, 202/204).

  • BayObLG, 21.07.1980 - BReg. 1 Z 56/80

    Verfahrensfehler; Persönliche Anhörung; Akte; Zielrichtung; Gefährdung;

    Auszug aus BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81
    Die Zulässigkeit der Erstbeschwerde hat die Beschwerdekammer, was vom Rechtsbeschwerdegericht selbständig nachzuprüfen ist (BayObLGZ 1980, 215/217), zutreffend bejaht und dabei die Beschwerdeberechtigung des Vaters (§ 20 Abs. 1 FGG) ohne Rechtsirrtum angenommen.

    Der Notwendigkeit einer persönlichen Anhörung des Vaters im Beschwerdeverfahren (vgl. hierzu: BayObLGZ 1980, 215/219 f.; Palandt Einf v § 1626 BGB Anm. 6 b; Keidel/Kuntze/Winkler Nachtrag zur 11. Aufl. § 50 a FGG RdNr. 4 a.E.) war auch das Landgericht durch die nicht absehbare Dauer seines Aufenthalts im Ausland, der hier als schwerwiegender Grund im Sinne von § 50 a Abs. 3 Satz 1 FGG anzusehen ist, enthoben.

  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81
    Das Landgericht hat sonach von seinem pflichtgemäßem Ermessen (vgl. zur Nachprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren: BayObLGZ 1972, 156/158; 1973, 30/33; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 27, Jansen RdNr. 23, je zu § 27 FGG), die Erholung eines jugendpsychologischen Gutachtens zu beschließen, einen fehlerhaften Gebrauch gemacht; es hat seine Ermittlungspflicht (§ 12 FGG) verletzt; darauf kann die Entscheidung beruhen.
  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81
    Gerade durch diesen Bericht des Jugendamts (§ 48 Satz 1 JWG) hätte sich die Beschwerdekammer, bevor sie die Frage eines Sorgerechtsmißbrauchs verneinte, zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts - etwa durch Erholung eines jugendpsychologischen Sachverständigengutachtens (§ 15 FGG) - veranlaßt sehen müssen, zumal bei sorgfältiger Überlegung nicht auszuschließen ist, daß weitere und vor allem eigene Ermittlungen des Landgerichts zu einer anderen Entscheidung geführt hätten (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1974, 95/105; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 53, Jansen RdNr. 74, je zu § 12 FGG).
  • BayObLG, 24.04.1972 - BReg. 1 Z 84/71
    Auszug aus BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81
    Das Landgericht hat sonach von seinem pflichtgemäßem Ermessen (vgl. zur Nachprüfung im Rechtsbeschwerdeverfahren: BayObLGZ 1972, 156/158; 1973, 30/33; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 27, Jansen RdNr. 23, je zu § 27 FGG), die Erholung eines jugendpsychologischen Gutachtens zu beschließen, einen fehlerhaften Gebrauch gemacht; es hat seine Ermittlungspflicht (§ 12 FGG) verletzt; darauf kann die Entscheidung beruhen.
  • BayObLG, 28.02.1974 - BReg. 1 Z 82/73
    Auszug aus BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81
    Gerade durch diesen Bericht des Jugendamts (§ 48 Satz 1 JWG) hätte sich die Beschwerdekammer, bevor sie die Frage eines Sorgerechtsmißbrauchs verneinte, zu einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts - etwa durch Erholung eines jugendpsychologischen Sachverständigengutachtens (§ 15 FGG) - veranlaßt sehen müssen, zumal bei sorgfältiger Überlegung nicht auszuschließen ist, daß weitere und vor allem eigene Ermittlungen des Landgerichts zu einer anderen Entscheidung geführt hätten (BGHZ 40, 54/57; BayObLGZ 1974, 95/105; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 53, Jansen RdNr. 74, je zu § 12 FGG).
  • BGH, 22.05.1963 - IV ZR 224/62

    Abgrenzung von streitiger und Freiwilliger Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81
    In diesem Verlangen kann ein Sorgerechtsmißbrauch dann liegen, wenn der Umgebungswechsel zu einer ernstlichen Gefährdung der Kinder in ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung führen müßte, etwa deshalb, weil sie durch das Herausreißen aus den persönlichen und sachlichen Beziehungen ihres Lebenskreises einer inneren und äußeren Entwurzelung anheim gegeben würden (BGHZ 40, 1/11 = FamRZ 1963, 560/563; Senatsbeschluß vom 15.1.1931 - 1 Z 119/80 - OLG Frankfurt FamRZ 1980, 826/827 m.Nachw.; MünchKomm a.a.O.; vgl. Palandt § 1632 BGB Anm. 3 b dd).
  • KG, 22.05.1970 - 1 W 5529/70
    Auszug aus BayObLG, 25.02.1981 - BReg. 1 Z 10/81
    Allein auf Grund der Tatsache, daß diese seit der Geburt in ihrem Hause gelebt haben, kann von einer engen persönlichen Beziehung zu den Kindern ausgegangen werden, die ihnen begründeten Anlaß gibt, für das persönliche Wohl ihrer Enkelkinder einzutreten (Senatsbeschluß vom 15.1.1981 - BReg. 1 Z 119/80 - KG OLGE 12, 210/211; KG OLGZ 1971, 77/80; Staudinger BGB 10./11. Aufl. § 1666 RdNr. 372; Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 37, Jansen RdNrn. 27, 33, je zu § 57 FGG).
  • OLG Hamm, 07.04.1972 - 15 W 135/72
  • BayObLG, 29.03.1976 - BReg. 1 Z 9/76

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 29.01.1980 - BReg. 3 Z 6/80
  • OLG Köln, 29.10.1962 - 8 Wx 100/62

    Verpachtung eines Handelsgeschäftes; Pächter; Verpächter; Betreiben im eigenen

  • BayObLG, 31.07.1974 - BReg. 1 Z 41/74

    Aufhebung verschiedener Beschlüsse im Beschwerdeverfahren

  • BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

    Die - an keine Frist gebundene (BayObLG FamRZ 1981, 814) - weitere Beschwerde ist statthaft ( § 27 FGG ) und formgerecht eingelegt ( § 29 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FGG ).

    Ihrem noch ungefestigten Willen könnte bei einem Eingriff in das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohnedies keine wesentliche Bedeutung beigemessen werden, da sie nach ihrem Alter in der Entwicklung noch nicht soweit fortgeschritten sind, daß sie zu einer vernünftigen Eigenbeurteilung fähig wären (BayObLGZ 1974, 317/320 f.; BayObLG FamRZ 1981, 814/815 ff.; Keidel/Kuntze/Winkler - Nachtrag - § 50 b FGG Anm. 5; vgl. Knöpfel FamRZ 1977, 600/609).

    In diesem Verlangen kann ein Sorgerechtsmißbrauch dann liegen, wenn der Umgebungswechsel zu einer ernsthaften Gefährdung der Kinder in ihrer persönlichen, seelischen oder geistigen Entwicklung führen müßte, etwa deshalb, weil sie durch das Herausreißen aus den persönlichen und sachlichen Beziehungen ihres Lebenskreises einer inneren und äußeren Entwurzelung anheim gegeben würden (BGHZ 40, 1 [BGH 22.05.1963 - IV ZR 224/62] /11 = FamRZ 1963, 560/563; BayObLG FamRZ 1981, 814/815 ff. und DAV 1981, 216; OLG Frankfurt FamRZ 1980, 826/827 m.w.Nachw.; MünchKomm a.a.O.; vgl. Palandt § 1632 BGB Anm. 3 b dd).

  • BayObLG, 18.01.1982 - BReg. 1 Z 141/81

    Persönliche Anhörung; Anhörung; Sorgerecht; Eltern; Rechtsmittel; Beschwerde

    Wenngleich die tatsächliche Würdigung des Sachverhalts und des Ergebnisses der Ermittlungen dem Tatrichter obliegt, so kann das Rechtsbeschwerdegericht die Tatsachenwürdigung dahin nachprüfen, ob er bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) hat (BayObLGZ 1964, 94/100; 1976, 67/73 f.; Senatsbeschluß vom 25.2.1981 - BReg. 1 Z 10/81 Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 42, Jansen RdNrn. 19, 43, je zu§ 27 FGG).
  • OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
    Anders als die Feststellung der einzelnen tatsächlichen Umstände unterliegt die tatrichterliche Entscheidung, ob diese in ihrer Gesamtheit als "Mißbrauch des Sorgerechts" und als "Gefährdung des Kindeswohls" anzusehen sind, der unbeschränkten Nachprüfung im Verfahren der weiteren Beschwerde, weil es sich hierbei um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt (vgl. BayObLG, FamRZ 1981, 814, 816; Senat a.a.O.; Keidel/Kuntze, a.a.O., § 27 Rdn. 30, 31 a).
  • BayObLG, 28.01.1987 - BReg. 1 Z 47/86

    Kindesherausgabe; Ermittlungspflichten; Anhörungspflichten; Ehegatten;

    Das wäre der Fall, wenn zu befürchten wäre, daß das Kind durch die Trennung und den Umgebungswechsel gefährdet würde oder gar einen nachhaltigen gesundheitlichen oder seelischen Schaden erleide, weil es unvermittelt aus den persönlichen Lebensbeziehungen, mit denen es bis dahin bereits verwachsen ist, herausgerissen und der inneren und äußeren Entwurzelung anheim gegeben würde (BGHZ 40, 1/11; ständige Rechtsprechung des Senats BayObLG FamRZ 1981, 814/815 f. und 999; Beschluß vom 14.1.1986 - BReg. 1 Z 99/85).
  • KG, 22.09.1993 - 1 W 2432/93

    Entziehung eines Personensorgerechts ; Verletzung der gerichtlichen

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  • OLG Hamburg, 10.02.1983 - 15 UF 32/83
    Der abweichenden Meinung des Bayerischen Obersten Landesgericht (u.a. FamRZ 1980, 1064; 1981, 814; 1981, 999; DAVorm 1981, 897; 1981, 901; FamRZ 1982, 958) kann nicht gefolgt werden, denn die von dem Bayerischen Obersten Landesgericht gegebene Begründung, dem noch ungefestigten Willen eines kleineren Kindes sei keine wesentliche Bedeutung beizumessen, weil das Kind nach seinem Alter in der Entwicklung noch nicht so weit fortgeschritten sei, daß es zu einer vernünftigen Eigenbeurteilung fähig wäre, steht mit dem Wortlaut des § 50b FGG und dem Sinn und Zweck dieser Norm in einem unvereinbaren Gegensatz.
  • BayObLG, 08.12.1982 - BReg. 1 Z 80/82

    Eintritt der Rechtsfolge des § 1750 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Dieses darf zwar - im Ausnahmefall (vgl. hierzu: BayObLG FamRZ 1981, 814/815 = FRES 8, 424/428 = ZBlJugR 1981, 399/401 und FamRZ 1981, 999/1001 = DAVorm 1981, 759/763) - von der Anhörung aus schwerwiegenden Gründen absehen ( § 50 b Abs. 3 Satz 1 FGG ).
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